Öffentliches Baurecht
Bei der Neuerrichtung oder dem Um- und Anbau von Gebäuden bedarf es vor dem Baubeginn vielfach zunächst der Genehmigung durch die zuständigen Bauordnungsbehörden, die einen solchen Antrag aber nicht immer stattgeben. Bei schon begonnenen Vorhaben kann hingegen ein Baustopp verhängt und bei fertig gestellten Häusern eine Nutzungsuntersagung oder sogar der Abriss verfügt werden. Weil dadurch große zeitliche sowie finanzielle Verluste drohen, sollten Sie die Rechtmäßigkeit der behördlichen Bescheide überprüfen lassen und, falls Erfolgsaussichten bestehen, einen Gang vor das Verwaltungsgericht erwägen. Bei diesen Schritten stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen Ihre Interessenvertretung. Gleiches gilt, wenn Sie als Eigentümer eines Nachbargrundstücks von den geplanten oder begonnenen Baumaßnahmen negativ in Ihren Rechten betroffen sind.

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